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Die Michael Haas Personalberatung GmbH, im Weiteren Auftragnehmer genannt, bietet ihrem Auftraggeber, im Weiteren Kunde genannt, ein Höchstmaß an Beratungskomfort in personalwirtschaftlichen Fragen. Dazu gehört in erster Linie die Vermittlung von Fach- und Führungskräften in Festanstellung. Daneben stehen kompetente Partner auch für externe Personaldienstleistungen, Weiterbildungen, Coaching oder Outplacementberatungen zur Verfügung.
1. Der Auftragnehmer erbringt Leistungen (insbesondere Vermittlung von Fach- und Nachwuchskräften, Personalberatung, etc) ausschließlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages Dritter zu bedienen. Er verpflichtet sich und etwaige Dritte, über alle ihm bekannt gewordenen oder bekannt werdenden geschäftlichen Angelegenheiten des Kunden strengstes Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung zur Diskretion gilt auch über das Ende des Beratungsauftrages hinaus.
3. Der Auftragnehmer ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen des Auftrages zu verarbeiten. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz werden beachtet.
4. Als vom Auftragnehmer vermittelt gelten auch solche Kandidaten, die in einem Zeitraum von 24 Monaten ab erstmaligem Vorstellen durch den Auftragnehmer mit dem Kunden einen Vertrag schließen.
5. Die dem Kunden vom Auftragnehmer überlassenen Dateien, Unterlagen und Informationen zu Kandidaten (z.B. Bewerbungsunterlagen, Mitarbeiterprofile etc) sind nur für dessen Firma bestimmt. Der Kunde ist nicht berechtigt, Unterlagen und Informationen über die Kandidaten – weder im Original noch in Kopie - an Dritte weiterzugeben.
6. Für den Fall der unbefugten Weitergabe der Unterlagen und Informationen zu Kandidaten an Dritte vereinbaren der Auftragnehmer und der Kunde eine vom Kunden zu zahlende Vertragsstrafe in Höhe von € 10.000,00. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.
1. Soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen ist, errechnet sich die Jahresbruttovergütung insbesondere aus den 12 Monatsgehältern zuzüglich eines etwaigen 13. und 14. Monatsgehalts, Boni und anderer geldwerter Vorteile, gleich, ob diese Zusatzleistungen als Prämie, Gratifikation, Weihnachtsgeld oder ähnliches bezeichnet werden. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, sich entsprechende Nachweise vorlegen zu lassen.
2. Die Provision des Auftragnehmers aus Vermittlung bzw. Nachweis zum Abschluss eines Vertrages wird mit Abschluss des Vertrages mit dem ausgesuchten Kandidaten fällig, soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde. Zahlungen gelten mit Gutschrift auf dem Konto des Auftragnehmers als geleistet. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen.
3. Die Berechnung der Vergütung für Personalberatungsleistungen, die nicht im Rahmen einer beauftragten Vermittlung eines Kandidaten erbracht werden (z. B. Erstellung von Gutachten, Durchführung eines Assessment Centers, Outplacement etc.), erfolgt gemäß gesonderter Vereinbarung.
4. Reisekosten und Spesen des Auftragnehmers oder eines Kandidaten sind vom Kunden nur bei entsprechender gesonderter Vereinbarung zu tragen. Hiervon unberührt bleiben die Kosten für Vorstellungsgespräche der Kandidaten beim Kunden.
5. Sämtliche Vergütungen und Kosten verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
6. Wird vom Auftragnehmer ein Kandidat vorgestellt, der sich bereits vorher direkt beim Kunden beworben hat oder über eine andere Beratungsgesellschaft dem Kunden bereits vorgeschlagen wurde, informiert der Kunde den Auftragnehmer unverzüglich hierüber; in diesem Fall wird bei Einstellung der entsprechenden Person kein Honorar fällig.
1. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass der Auftragnehmer alle Unterlagen und Informationen erhält, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind.
2. Der Kunde benennt dem Auftragnehmer bei Beginn der Zusammenarbeit einen Mitarbeiter, der befugt ist, rechtsgeschäftliche Erklärungen im Namen des Kunden abzugeben. Benennt der Kunde keinen Mitarbeiter, so gilt im Verhältnis zum Auftragnehmer jeder Mitarbeiter des Kunden als zur Vertretung des Kunden bevollmächtigt.
3. Nach Beendigung des erteilten Auftrages hat der Kunde alle in seinem Besitz befindlichen Unterlagen im Sinne der Teilziffer 1.5 unverzüglich an den Auftragnehmer zurückzugeben, bzw. für die ersatzlose Löschung der übersandten Dateien und Informationen zu sorgen.
1. Der Kunde ist verpflichtet, dem Auftragnehmer unverzüglich anzuzeigen, wenn er sich für einen Kandidaten entschieden hat. Der Kunde ist gehalten, diese Information spätestens bei Vertragschluss (zwischen dem Kunden und dem Kandidaten) zu erbringen.
2. Diese Information beinhaltet den Zeitpunkt des Vertragsschlusses, die Laufzeit des Vertrages, sowie Art und Höhe der an den Kandidaten zu zahlenden Vergütung.
3. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Pflichten nach Teilziffer 4.1 und 4.2 vereinbaren der Auftragnehmer und der Kunde eine von dem Kunden zu zahlende Vertragsstrafe in Höhe von € 10.000,00. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.
1. Der Auftragnehmer kann – vorbehaltlich Teilziffer 5.2 - keine Haftung für die Richtigkeit der Unterlagen zu dem Kandidaten übernehmen.
2. Der Auftragnehmer haftet für Schäden für sich und ihre Erfüllungsgehilfen aus Vertrag und/oder Gesetz nur, falls sie selbst oder ihre Erfüllungsgehilfen eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzen oder der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Auftragnehmers oder deren Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.
1. Änderungen und Ergänzungen der zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden getroffenen Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
2. Falls einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile davon unwirksam sein sollten, wird hierdurch die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner werden alsdann anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dem beabsichtigten Zweck entsprechende Regelung in zulässiger Weise treffen.
3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Nürnberg.
Nürnberg, Mai 2010
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